Informationsblatt: Rückerstattung von Psychotherapiekosten

  1. Für die Rückverrechnung mit der Krankenkasse müssen Sie krankenversichert sein, d.h. entweder selbstversichert oder mitversichert (Kinder, Schüler, Studentinnen bis 26 Jahre, Partner, LebensgefährtIn im gemeinsamen Haushalt.
  2. Ansuchen können Sie nur dann, wenn eine krankheitswertige Beeinträchtigung Ihrer seelischen Gesundheit gegeben ist (Beratung in Berufs- Schul- Beziehungsfragen, Supervision o.ä. zählen nicht dazu). Im Erstgespräch wird diese Frage abgeklärt.
  3. Wie gehen Sie vor:
    1. Sie brauchen einen „Weißen Arztschein“. Dieser kann Ihnen schon vor der 1. Therapiestunde von einem zuweisenden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) ausgestellt werden. Ansonsten muss dieser Schein (bei mir erhältlich)
      • nach der ersten Therapiesitzung für die NÖGKK
      • für die WGKK/KVA nach 3 bis 4 Sitzungen und
      • für die BVA erst vor der 10. Sitzung von Ihnen beigebracht werden,
      um für die Rückerstattung des Kostenzuschusses einreichen zu können.
    2. Nach der 2. Sitzung (NÖGKK) bzw. nach der 4. Sitzung (WGKK) reichen Sie die Honorarnoten und ein formloses Ansuchen für die psychotherapeutische Behandlung, welches Sie ausfüllen und unterzeichnen, ein. Mit dieser Formalität (erste zwei Honorarnoten, weißer Zettel plus Ansuchen) ist für die ersten 10 Therapiestunden alles erledigt. Sie erhalten für jede Sitzung eine Honorarnote und reichen diese formlos ein.
    3. Ab der 10. Stunde wollen die meisten Krankenversicherungen vom behandelnden Psychotherapeuten einen so genannten „Prognosebogen“ ausgefüllt bekommen. Wir füllen diesen gemeinsam aus, damit sie auch Einsicht in Ihre Daten haben. In der Regel ist die Krankenkasse mit der Fortsetzung der Psychotherapie bis zu 20 Stunden einverstanden.
    4. Für die WGKK ist dieser Prognosebogen, ein Antrag auf Kostenzuschuss für Inanspruchnahme einer Psychotherapie bereits zwischen der 3. und 4. Sitzung beizulegen (von KlientIn und PsychotherapeutIn ausgefüllt und unterzeichnet).
    5. Pro Psychotherapieeinzelstunde erhalten Sie im Nachhinein € 21,80 auf Ihr angegebenes Konto rückerstattet.
    6. Eventuelle Änderungen der Rückererstattungsbedingungen erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

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